Mein Wille zählt,
Unser Wille zählt,
Ihr Wille zählt!
Auf dieser Seite möchte ich Ihnen die Themen Patientenverfügung (PV) und Vorsorgevollmacht (VVM) näherbringen. Sie soll zum Nachdenken anregen und Ihnen verschiedenste Aspekte veranschaulichen. Darüber hinaus möchte ich Sie ermutigen Wünsche und NICHT-Wünsche für das Lebensende zu formulieren, diese mit Ihren Angehörigen zu besprechen und im besten Falle schriftlich zu fixieren. Bevor es zu spät sein kann!
Patientenverfügung: Was ist das und vor allem Wofür?
Eine Patientenverfügung (PV) beinhaltet im besten Falle Ihre Wünsche und Nicht-Wünsche in Situationen, in welchen Sie selbst nicht mehr gefragt werden können. Sei es nach einem schweren Unfall mit einer tiefen Bewusslosigkeit, einem künstlichen Koma nach einer großen Operation oder aber einer Erkrankung Ihres Gehirns, welche Ihnen die Möglichkeit nimmt, weitreichende Folgen von Entscheidungen zu erfassen (zum Beispiel eine ausgeprägte Alzheimer-Erkrankung).

Vorsorgevollmacht: Und was ist das nun wieder?
Eine Vorsorgevollmacht (VVM) für Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit (Punkt 1 der VVM) wird benötigt, wenn Sie aufgrund eines schweren Unfalls mit tiefer Bewusstlosigkeit, einem künstlichen Koma nach einer großen Operation oder aber einer Erkrankung Ihres Gehirns, welche Ihnen die Möglichkeit nimmt, weitreichende Folgen von Entscheidungen zu erfassen (zum Beispiel eine ausgeprägte Alzheimer-Erkrankung), nicht mehr eigenständig in der Lage sind in medizinische Maßnahmen einzuwilligen oder diese abzulehnen und keine Patientenverfügung (PV) vorliegt. Notfallmaßnahmen werden in der Regel auch ohne vorherige Einwilligung durchgeführt, bedürfen aber im Nachgang einer Aufklärung der Patientin / des Patienten oder stellvertretend einer vorsorgebevollmächtigten Person. Diese Person (VVM-Inhaber*in) sollte im besten Falle von Ihnen vor dem Eintreten einer kritischen Situation, quasi "für den Fall der Fälle", bestimmt und schriftlich fixiert werden. Darüber hinaus sollten Sie mit dieser Person Ihre Wünsche und Nicht-Wünsche ausführlich besprechen.
Unter folgendem Button, geht es zum Vordruck Vorsorgevollmacht (VVM) des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) - einfach besprechen, ausfüllen, unterschreiben, ausdrucken und schon ist ein wichtiger Teil für Ihre Selbstbestimmung erledigt.
