vertiefende Aspekte der Patientenverfügung
Nachfolgend werde ich versuchen Ihnen noch tiefere Aspekte einer Patientenverfügung zu veranschlaulichen. Auch hier gilt natürlich, dass jeder Mensch für sich entscheiden muss, inwieweit diese*r jedes einzelne Detail in der jeweiligen Patientenverfügung (PV) aufnimmt. Es kann aber auf gar keinen Fall schaden, sich mit gewissen Dingen auseinanderzusetzen, wenngleich man sie anschließend auch nicht in der Patientenverfügung verankern wird.
künstlicher Darmausgang (Anus praeter)
Dies beschreibt eine Situation, in welcher ein Bereich Ihres Darmes durch Ihre Bauchwand nach außen geleitet wird, da es hinter dem Darmabschnitt "ein Problem" unterschiedlichster Art gibt. Diese Probleme können u.a. den Folge-Darm verschließende Geschwüre, beziehungsweise ausgeprägte Entzündungen sein. Oder aber der nachgeschaltete Darmabschnitt ist aufgrund einer Minderversorgung mit Sauerstoff (zum Beispiel infolge eines Gefäßverschlusses) abgestorben (nekrotisch) und muss entfernt werden. Der künstliche Darmausgang kann je nach ausgeleitetem Darmabschnitt unterschiedlich benannt werden, er endet aber häufig mit -stoma (zum Beispiel: Ileostoma, Ascendostoma, Descendostoma). Der durch den ausgeleiteten Darmabschnitt nach außen transportierte Stuhl wird über ein Beutelsystem aufgefangen und später entsorgt (durch Entfernung des alten und anbringen eines neuen Beutelsystems).
Schädeloperationen bei schwersten Kopfverletzungen oder Schlaganfällen
Wenn Sie einen ausgeprägten Schlag auf den Kopf erlitten haben (ein sogenanntes Schädel-Hirn-Trauma [SHT]), kann es zu einer blutenden Verletzung innerhalb Ihres Gehirnes kommen. Ebenso ist dies auch ohne vorheriges Trauma möglich, indem ein Blutgefäß (zum Beispiel aufgrund einer Fehlbildung) aufreißt. Nun ergibt sich für Sie und Ihr Gehirn folgendes Problem (Unabhängig davon, dass die Areale hinter dem aufgerissenen Blutgefäß nicht mehr durch dieses versorgt werden können): Die Schädeldecke ist fest und starr und so besteht für die zunehmende Ansammlung von Flüssigkeit (in Form von Blut) nicht genug Platz zur Ausbreitung. Dies führt unweigerlich dazu, dass Ihr Gehirn (da es sich um weiches Gewebe handelt) stark komprimiert wird (der sogenannte Hirndruck) und es zum Untergang von Gehirnzellen (Neuronen) kommt. Um diesen sogenannten Hirndruck zu entlasten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Mit etwas Glück reicht ein kleines Bohrloch, um die überschüssige Flüssigkeit abzulassen. Wenn dies nicht ausreicht, ist die Enfernung eines Teils oder der gesamten Schädeldecke vonnöten. Wurden bis zu diesem Zeitpunkt zu viele Gehirnzellen unwiederbringlich beschädigt, kommen wir wieder zu einem Teil der grundlegenden Aspekte der Patientenverfügung (der langanhaltenden oder dauerhaften künstlichen Ernährung und maschinellen Beatmung). Demzufolge ist insbesondere dieser vertiefende Aspekt der Patientenverfügung (PV) eng mit den grundlegenden Auseinandersetzungen verwoben.
kreislaufunterstützende Medikamente, Blutkomponententherapie, Antibiotikatherapie
Als erstes möchte ich gerne auf die Blutkomponententherapie eingehen. Hierbei geht es mir insbesondere um Menschen, die aufgrund religiöser Überzeugungen oder aber einfach aus freiem Willen die Verabreichung von Blutkomponenten ablehnen. Bitte vermerken Sie diesen für Sie wichtigen Aspekt in Ihrer Patientenverfügung. Ein weiterer vertiefender Aspekt beschäftigt sich mit der Therapie mittels kreilsaufunterstützender Medikamente. Hierbei möchte ich auf den häufig zitierten Satz - "lebensverlängernde Maßnahmen hätte sie / er nie gewollt" - eingehen. Alles was in der Intensivtherapie eingesetzt wird, hat natürlich primär das Ziel das Leben zu verlängern, insbesondere natürlich Medikamente, die den Kreislauf überhaupt aufrechterhalten. Würde man diese Medikamente ausstellen, wäre (je nach Dosierung dieser) der Eintritt des Todes innerhalb von Minuten unausweichlich. Auch eine Antibiotikatherapie hat das Ziel eine sich ausbreitende Infektion einzudämmen oder sie im besten Falle erfolgreich zu bekämpfen und damit das Leben zu verlängern. Würde man die Antibiotikatherapie beenden und das Abwehrsystem des Körpers wäre zu schwach, um die Infektion aus eigener Kraft zu bekämpfen, würde diese den Körper nach und nach (je nach Keimspektrum) in das Versagen verschiedener Organsysteme und damit in den Tod treiben. Daher bitte ich Sie auch hier erneut, sich mit Ihren Angehörigen zusammenzusetzen und Ihre Wünsche und Nicht-Wünsche detailliert schriftlich zu fixieren.
Amputationen, Lähmungen oder andere Situationen, welche für Sie ein glückliches Weiterleben ausschließen
Hier möchte ich Sie ausdrücklich bitten, sich detaillierte Gedanken darüber zu machen, welche Lebensumstände und körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ein glückliches Weiterleben für Sie unmöglich machen würden. Dies können verschiedene Dinge sein, zum Beispiel eine Querschnittslähmung (ggf. sogar ab dem Hals abwärts) aufgrund eines schweren Unfalles, oder aber eine halbseitige Lähmung des Körpers nach einem Schlaganfall, oder aber die Amputation eines Beines oder Armes, oder aber bereits des Fußes. Jede*r hat andere Vorstellungen eines lebenswerten und erfüllenden Lebens. Daher machen Sie sich auch darüber bitte Gedanken.
Als letztes aber nicht weniger wichtiges Thema möchte ich auf die Organspende aufmerksam machen!
Die Organspende kommt in Deutschland nur in sehr isolierten Fällen überhaupt in Frage. Trotzdem ist es wichtig sowohl für Ihre Angehörigen, als auch für Sie sich mit diesem Thema frühzeitig auseinanderzusetzen. Auf dem folgenden Button gelangen Sie zum "ausdruckbaren" Organspendeausweis des Bundesgesundheitsministeriums. Es gibt den Organspendeausweis auf verschiedensten Internetseiten auch als Plasteversion im Kreditkartenformat kostenlos zu bestellen.